Berufsschule (17 bis 24 Jahre)
Die Berufsschule wird in der Regel begleitend zu einer > betrieblichen Ausbildung besucht, die Teilnahme an dem Unterricht ist verpflichtend für den Erwerb eines Ausbildungsabschlusses. Der Unterricht in der Berufsschule ist je nach Ausbildungsgang unterschiedlich verteilt, es gibt den wöchentlichen Schulbesuch, mehrwöchige Unterrichtsblöcke oder in Berufsfachschulen z.T. ganzjährigen Unterricht mit anschließender Praxisphase. Über diesen ausbildungsbegleitenden Unterricht hinaus gibt es in Berufsschulen Sonderformen wie das Berufsgrundbildungsjahr. Informationen über die Berufsschulgänge innerhalb eines Bundeslandes haben die Kultusministerien meist in einer Broschüre zusammengefasst, die kostenlos angefordert werden kann.
Gesamtschule (11 bis 19 Jahre)
Die Gesamtschule umfasst alle möglichen Formen der allgemeinbildenden Schulen in einem Gebäude. Dabei gibt es zwei verschiedene Wege der Zusammenführung der Bildungsgänge. In der kooperativen Gesamtschule (auch: schulformbezogene Gesamtschule) werden alle Schulformen meist ab Klasse 7 nebeneinander geführt. Es gibt also in einem Gebäude eine Realschule, eine Hauptschule und ein Gymnasium, in denen die Schüler getrennt unterrichtet werden. Durch die Nähe ist jedoch ein Schulwechsel der Schüler und ein Austausch der Lehrer untereinander leichter möglich. In der integrierten Gesamtschule (auch: schulformübergreifende Gesamtschule) werden die Schüler gemeinsam unterrichtet und die Wahl des anzustrebenden Schulabschlusses erfolgt im Laufe der Schulzeit.
Grundschule (6 bis 10 Jahre) – Werbemedien in Grundschulen
Die Grundschule umfasst die Jahrgangsstufen 1 bis 4 (in manchen Bundesländern auch 1 bis 6). In ihr werden die grundlegenden Kulturtechniken wie Lesen, Schreiben und Rechnen vermittelt. Die Schülerinnen und Schüler üben soziale Fähigkeiten ein und lernen, sich in einer Gruppe angemessen zu verhalten und durchzusetzen. Um die Motivation der Kinder nicht durch ein schlechtes > Zeugnis zu verringern, erhalten sie in den ersten beiden Schuljahren noch keine Noten, sondern ein Berichtszeugnis, das die positiven Ansätze hervorhebt und Eltern zugleich die Lernmängel der Kinder deutlich macht.
Gymnasium (11 bis 19 Jahre) – Werbemedien in Gymnasien
Das Gymnasium umfasst die Klassenstufen 5 (z.T. 7) bis 13 (bzw. in manchen Bundesländern bis 12), davon gelten die ersten beiden Klassen z.T. als Orientierungsstufe. Das Gymnasium wird in der Regel mit der allgemeinen Hochschulreife, die zum Studium berechtigt, abgeschlossen. Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 werden meist wie die Kinder und Jugendlichen in anderen allgemeinbildenden Schulen im Klassenverband in den Kernfächern Mathematik, Deutsch, Fremdsprache, Naturwissenschaft, Kunst, Sport, Religion unterrichtet. Das Gymnasium unterscheidet sich von den anderen Bildungsgängen u.a. dadurch, dass eine zweite Fremdsprache verpflichtend gelernt wird, außerdem ist der Übergang in die gymnasiale Oberstufe (Klasse 11 bis 12 bzw. 13) nach Erreichen bestimmter Noten selbstverständlich.
Viele wissen nicht, dass Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, die in die Klasse 10 versetzt werden, automatisch einen Schulabschluss haben, der dem Hauptschulabschluss vergleichbar ist. Und wenn sie in die Jahrgangsstufe 11 versetzt werden, entspricht der Abschluss dem Realschulabschluss.
Hauptschule (11 bis 16 Jahre)
Wird von den Eltern keine andere Entscheidung getroffen, müssen Schülerinnen und Schüler nach der Grundschule die nächstgelegene Hauptschule besuchen, um der Vollzeitschulpflicht zu genügen. Je nach Bundesland umfasst die Hauptschule die Klasse 5 bzw. 7 bis 9 bzw. 10. In der Hauptschule ist es möglich, den Hauptschulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss und unter bestimmten Voraussetzungen auch die mittlere Reife zu erreichen. Damit ist es gegebenenfalls möglich, die gymnasiale Oberstufe zu besuchen.
In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist die Hauptschule abgeschafft oder die Abschaffung im Gange.
Mittelschule (11 bis 17 Jahre)
In Sachsen ist die Mittelschule neben dem Gymnasium die einzige weiterführende Schule. Ihre Schülerinnen und Schüler können nach der Klasse 6 wählen, welchen Bildungsabschluss sie anstreben. Dementsprechend erfolgt der weitere Unterricht in den Klassen 7 bis 9. Als Abschlüsse sind möglich der Hauptschulabschluss, der qualifizierende Hauptschulabschluss und die mittlere Reife.
Realschule (11 bis 17 Jahre)
Die Realschule (in manchen Bundesländern auch Sekundarschule) umfasst die Klassen 5 bzw. 7 bis 10, mit erfolgreichem Abschluss der 10. Klasse erlangen die Schülerinnen und Schüler die mittlere Reife.
Regelschule (11 bis 17 Jahre)
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden mit dem Begriff Regelschule die üblicherweise von Schülerinnen und Schülern besuchten Schulen wie Grundschule und allgemeinbildende Schulen bezeichnet im Gegensatz zu den Schulen mit speziellem Förderschwerpunkt, die im allgemeinen Sprachgebrauch > Sonderschule genannt werden. In Thüringen ist die Regelschule jedoch eine Schulform für die Klassenstufen 5 bis 9 und 10, in der der Realschul- und Hauptschulbildungsgang zusammengefasst ist. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden sich nach der 6. Klasse, welchen Bildungsgang sie weiter besuchen wollen. Abgeschlossen wird die Regelschule je nach Wahl des Bildungsganges mit dem Haupt- oder Realschulabschluss.